Sondereigentumsverwaltung
Das Gesetz regelt, dass mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung automatisch die Mitgliedschaft in einer Eigentümergemeinschaft erfolgt, sobald die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch vollzogen ist. Für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird von der Eigentümergemeinschaft ein WEG-Verwalter beauftragt.
Haben Sie Ihre Wohnung als Kapitalanlage erworben, entlasten wir Sie gern im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung, z.B. die Betreuung der Mieter und die Erstellung der Betriebskostenabrechnung.
Ein gesonderter Verwaltervertrag zwischen Wohnungs- oder Teileigentümer und der Verwaltung regelt die Leistungen im Rahmen der Mietverwaltung, u.a.:
- Überwachung des Mieteingangs und Durchführung des Mahnwesens
- Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen
- Abnahmen und Übergaben der Mietsache
- Durchführungen von Mieterhöhungen
- Planung und Überwachung von Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen
- Bearbeitung von Versicherungsschäden
- regelmäßige Information des Eigentümers und Erstellung der erforderlichen Mietabrechnungen
Neben der kaufmännischen und technischen Verwaltung sind wir stets bemüht, weitere Leistungen anzubieten.
Ein auf Sie individuell abgestimmtes Angebot können Sie hier anfordern.
MIETHAUSVERWALTUNG
Immobilien sind Wertanlagen. Mit dem Erwerb einer Immobilie hat ein Eigentümer natürlich auch die Rendite im Blick. Eine optimal verwaltete Immobilie kann nicht nur neue finanzielle Spielräume öffnen, sondern auch den wohlverdienten Ruhestand absichern.
Im Rahmen der Miethausverwaltung sind unsere Aufgaben u.a.:
- Planung des Instandhaltungsbedarfs auf der Grundlage von regelmäßigen Objektbegehungen
- Sicherung eines gepflegten Erscheinungsbild der Immobilie in Zusammenarbeit mit zuverlässigen Hausmeisterdiensten und Fachhandwerkern
- effektives Kostenmanagement der Gesamtbewirtschaftung des Objektes
- monatliche Ertragsausschüttung, sowie Abrechnung und Berichterstattung im Rahmen eines individuell vereinbarten Abrechnungszeitraums
- Information über alle objektrelevanten Vorgänge, wie Kündigungen, Mieterwechsel, Mängel, Mietrückstände
- Erstellung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung
- Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
- Beratung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten zu verwaltungsrelevanten und mietrechtlichen Fragen
Ein auf Sie individuell abgestimmtes Angebot können Sie hier anfordern.